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EINREISE-STOP für Touristen aus dem LK Dingolfing-Landau nach MV

+MV-NEWS +Reisebeschränkungen für Touristen aus dem Landkreis Dingolfing-Landau nach MV!
Ausgenommen davon sind Menschen mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nach Corona-Ausbruch auf Gemüsehof:

Es ist noch gar nicht lange her, da war Bayern ein Vorreiter, als es darum ging, Reisebeschränkungen zu erlassen für Menschen aus dem von Corona-Masseninfektionen geplagten Landkreis Gütersloh. Jetzt trifft es einen bayerischen Landkreis.

Der Corona-Ausbruch in Mamming hat auch Folgen für die Landkreisbewohner. Schleswig-Holstein und MV stufen das Gebiet als Risikozone ein.



Mamming/Kiel (dpa) - Menschen aus dem niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau müssen zu Beginn der bayerischen Sommerferien nach dem Corona-Ausbruch auf einem Gemüsehof in Mamming mit Reisebeschränkungen rechnen. Die Regierung von Schleswig-Holstein stufte den Landkreis am Montag explizit als Risikogebiet ein. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Und Schleswig-Holstein dürfte mit dieser Regelung nicht allein bleiben - auch nach Mecklenburg-Vorpommern dürfen Menschen aus dem Landkreis Dingolfing-Landau aktuell nicht reisen, wie der BR unter Berufung auf eine Sprecherin des dortigen Gesundheitsministeriums berichtet. Die Ausnahme: «Die Gäste weisen ein ärztliches Zeugnis vor, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden sind.»

Nach Angaben auf der Homepage der Landesregierung von Schleswig-Holstein müssen sich Urlauber aus dem Landkreis Dingolfing-Landau nun in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich beim dortigen Gesundheitsamt melden, wenn sie nach Schleswig-Holstein einreisen wollen. Ausgenommen davon sind Menschen mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nach dem Ausbruch auf dem Gemüsehof in Mamming ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner der vergangenen sieben Tage in dem niederbayerischen Landkreis mit 191 fast viermal so hoch wie der Grenzwert 50, bei dem ein regionaler Lockdown drohen kann.

Bund und Länder hatten sich Ende Juni auf Einschränkungen für Reisende aus deutschen Risikogebieten verständigt, die den Grenzwert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage überschreiten - damals als Reaktion auf den Corona-Ausbruch beim Schlachtbetrieb Tönnies in Nordrhein-Westfalen. Die konkreten Regelungen sind allerdings Ländersache. Bayern war damals eines der ersten Bundesländer, das ein Übernachtungsverbot für Menschen aus dem Kreis Gütersloh einführte.



Wird sich die Swinemünder Stadtregierung an diese Einreisebeschränkungen von MV anschließen?

Auch Swinemünde hat es vor kurzem getroffen, man versuchte es zu verharmlosen um den reibungslosen Tourismus nicht in Gefahr zu bringen. FAKT ist: auch das Stadtzentrum von Swinemünde / Insel Usedom hat/te es getroffen und nicht nur die Woliner Inselseite.


Gerade die Landesregierung von MV die noch vor kurzem, wegen der Regelung für Tagestourismus unter Druck stand, wird jetzt die Reaktion der Stadtregierungen von Swinemünde und Stettin abwarten und beobachten.


In Swinemünde wurden bisher in dieser Hinsicht keinerlei Einschränkungen zu Gunsten der Tourismus-/Hotelbranche gemacht. Touristen aus polnischen und deutschen Corona Hotspots konnten trotz Verbot in MV in Swinemünde frei und ohne jeglichen Auflagen einreisen. Dies betraf z.B. Touristen aus Schlesien oder auch vorallem aus dem Landkreis Gütersloh.


Je nach jetzigen Reaktion der Stadtregierung, wird die Landesregierung von MV in Schwerin am 04.August vermutlich positiv für die Tageseinreise polnischer Bürger entscheiden.



Übersicht über deutsche Risikogebiete

In der » Karte des RKI sind die Risikogebiete bzw. die betroffenen Kreise rot hervorgehoben. Die Angabe zur aktuellen Inzidenz steht im Info-Feld.

LÄNDERVERORDNUNG Mecklenburg-Vorpommern
Eine Beherbergung von Personen, die nach § 5 in das Land Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich dort aufhalten dürfen, ist erlaubt. Soweit eine Einreise oder ein Aufenthalt gemäß § 5 für den Betreiber erkennbar nicht gestattet ist, sind die Betreiber verpflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren. Es besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 34 einzuhalten. Zum Personenkreis, der nach § 5 in das Land Mecklenburg-Vorpommern einreisen darf, zählen Personen, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern oder im Amt Neuhaus gemeldet haben. Außerdem zählen dazu Personen, die ihren ersten Wohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern haben, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung nachweisen können oder die tagestouristische Einreise mit Reisebussen erfolgt. Dies gilt nicht für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, oder die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn, sie verfügen über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 vorhanden sind. Das Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Für weitere touristische Angebote sind die in den Anlagen genannten Auflagen zu berücksichtigen. Diese Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 13. August 2020.

» Verordnung
» Ausführliche Informationen der Landestourismusorganisation
» Verbraucherzentrale




BITTE keine "Jagd" auf bayrische Kennzeichen!

Auch auf der Insel Usedom gibt es Zugezogene oder einheimische Familienmitglieder wo es durchaus möglich ist, dass diese mit diesen Kennzeichen aus dem Landkreis noch fahren oder ein Dienstfahrzeug mit diesen Kennzeichen führen.

Bitte unterlasst Wutausbrüche in jeglicher Form, zeigt weiterhin Gastfreundschaftlichkeit und wenn es Euch doch stören sollte, dann sprecht diese Personen bitte persönlich an (mit ABSTAND).



Viele Hoteliers/Vermieter halten sich trotz Geldstrafen nicht an die Regeln, dass ist leider eine traurige Tatsache. ABER dafür ist dann das jeweilige Ordnungsamt zuständig...NICHT wir Bürger!

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