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Kleiner Grenzverkehr von MV nach Polen?

Quarantäne nach Einkauf in Polen
09. November 2020 - 18:00 Uhr

Wer nur kurz zum Zigarettenkauf, zum Frisör oder zum Tanken nach Polen fährt, muss auf deutscher Seite für zwei Wochen in Quarantäne. Darauf hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald am Montag noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Hintergrund sei, dass Polen wegen der hohen Zahlen an Neuinfektionen als Risikogebiet gelte. In der Grenzregion zwischen Pasewalk, der Uckermark und der 400.000-Einwohner-Großstadt Stettin (Szczecin) nutzten - ohne Corona-Einschränkungen - bisher täglich Hunderte das Preisgefälle für Einkäufe und Dienstleistungen auf den sogenannten Polenmärkten.

In Polen hatte sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus am Samstag erstmals der Marke von 28.000 genähert. Seit dem Beginn der Pandemie hatte es im Nachbarland Deutschlands bis Samstag 7636 Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion gegeben. Das Land hat rund 38 Millionen Einwohner.

Wer jetzt noch zum Einkaufen oder für Dienstleistungen über die Grenze fahre, gelte als Reiserückkehrer, für die laut Bundesverordnung auch eine Testpflicht gilt, erklärte ein Sprecher des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Ausnahmen gebe es nur für Berufspendler und Schüler. Damit reagierte die Kreisverwaltung auch auf ständig steigende Anfragen, was den sogenannten kleinen Grenzverkehr zwischen Deutschland und Polen betrifft.

Info des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Aktuell gibt es immer wieder Nachfragen zum „kleinen Grenzverkehr“ zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Republik Polen. Diese Nachfragen umfassen den Kauf von Zigaretten, Besuche bei Familien und Freunden, daher weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald noch einmal darauf hin, dass es sich bei der Republik Polen zurzeit um ein Risikogebiet handelt. Deshalb gelten bei der Rückreise aus Polen, wie bei der Rückkehr aus anderen Risikogebieten folgende Regelungen:
▶️Generell  gilt gemäß § 1 Abs. 1 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung 14 Tage eigenständige häusliche Isolation.
▶️ Es besteht eine Testpflicht (Ersttestung) für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten laut Bundesverordnung.
▶️Möglichkeit zur frühzeitigen Entisolierung, wenn zwei negative Befunde nach jeder Reise in ein Risikogebiet vorliegen.
▶️Die Ersttestung kann bis zu 48 Stunden vor Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Der Laborbefund muss auf Deutsch oder Englisch sein.
▶️Die Zweittestung kann am siebten vollen Tag nach der Ersttestung durchgeführt werden.
▶️Der Rückreisende erhält keine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes, da die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung die Pflicht zur häuslichen Isolation bereits anordnet.
▶️ Die Allgemeinverfügung des Landkreises für Reiserückkehrer entlässt die Reiserückkehrer nach der zweiten negativen Testung nach 7 Tagen aus der Isolation, sofern keine Symptome vorliegen (darüber wurde bereits über die sozialen Medien und auf der Homepage des LK informiert).
▶️Eine separate Anordnung erfolgt nicht.
▶️Die Meldepflicht für Reiserückkehrer bzw. Einreisende aus Risikogebieten besteht dennoch.
▶️Eine Ausnahme liegt für Berufspendler vor (vgl. Allgemeinverfügung des LK für Berufspendler).
     Aber auch beim Besuch von Kernfamilien, Lebenspartner und Kindern sowohl von Polen nach MV wie umgedreht. Wobei man sich bezüglich bei einen Besuch in Polen vor Reiseantritt genau erkundigen sollte, da dort zur Zeit fast täglich neue Veränderungen vorgenommen werden.
Aktuelle Tages Fallzahlen in der Nachbar Woiowodschaft

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