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MV-Zuschuss für polnische Pendler wird verlängert

MV-Zuschuss für polnische Pendler wird verlängert

Ministerpräsidentin von MV Manuela Schwesig                                Foto: Staatskanzlei MV

Berufspendler aus Polen können weiterhin Zuschüsse aus Schwerin beantragen. Diese sollen Übernachtungs-kosten in Mecklenburg-Vorpommern decken und das dauernde Testen auf Covid 19 und die erheblichen Kosten für die polnischen Bürger reduzieren.

Schwerin d.30.01.2021   Unterstützung für polnische Berufspendler verlängert


Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert. „Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ziel: Arbeitsfähigkeit der Betriebe sichern

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Übersicht Zuschüsse

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen:

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen:

Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Wochenpendler

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Wochenpendlern

Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/



Quelle : Staatskanzlei MV

ANTRAG Pendler Zuschuß

Z POWODU PANDEMII W KORONIE

Przedłużenie dotacji MV dla polskich dojeżdżających do pracy Osoby dojeżdżające z Polski mogą nadal ubiegać się o stypendium ze Schwerina. Są one przeznaczone na pokrycie kosztów zakwaterowania w Meklemburgii-Pomorzu Przednim.

Schwerin. Rząd stanowy w Schwerinie przedłuży tzw. Dodatek dla dojeżdżających do 31 marca. Wspiera to osoby dojeżdżające z Polski, które pracują w Meklemburgii-Pomorzu Przednim. Przekazane pieniądze są przeznaczone na pokrycie kosztów zakwaterowania w Niemczech. „Nadal mamy napiętą sytuację koronową po tej stronie i po drugiej stronie granicy. [...] Musimy ograniczyć dojazdy pracowników za granicę, aby ograniczyć kontakty i jednocześnie umożliwić wysoce profesjonalną pracę dojeżdżających w naszych firmach ”- powiedział sekretarz stanu w Ministerstwie Gospodarki, Praca i zdrowie Dr. Stefan Rudolph. Zatwierdzono już 4,5 miliona euro Zasiłek dla dojeżdżających do pracy został po raz pierwszy uruchomiony pod koniec marca 2020 r. Od tego czasu, według danych Ministerstwa Spraw Wewnętrznych, do Państwowego Urzędu ds. Zdrowia i Spraw Socjalnych wpłynęło łącznie 547 wniosków o zatwierdzenie stypendium dla dojeżdżających do pracy. Odpowiada to około 4,5 mln euro. Według Ministerstwa Spraw Wewnętrznych na program udostępniono dotychczas łącznie 5 mln euro. O dofinansowanie mogą ubiegać się osoby dojeżdżające do pracy z Polski w ciągu dnia (65 euro dziennie) i towarzyszący im krewni (20 euro). Dotyczy to również osób dojeżdżających w weekendy (65 euro w soboty, niedziele i święta w MV) i ich bliskich (20 euro). Maksymalny okres finansowania na dzień dojeżdżający i ich krewnych wynosi 59 dni kalendarzowych, a dla osób dojeżdżających w weekendy i ich krewnych wynosi 16.

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