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RISIKOGEBIET Polen, alles WAS Ihr wissen müsst!

Ganz Polen gilt ab Samstag als Risikogebiet


Wegen extrem steigender Corona-Fälle in ganz Polen, stufte die Bundesregierung nun auch das Nachbarland Polen komplett als Risikogebiet ein. Berufspendler und Schüler sind davon nicht betroffen. Für Urlauber und Tagestouristen (auch aus dem Grenz nahen Raum) greifen strenge Quarantäneregelungen.*

Ab Samstag den 24.Oktober 2020 gilt nun auch Polen komplett als Risikogebiet. Dies teilte das Robert-Koch-Institut am Donnerstagvormittag mit. Auswirkungen hat dies nicht nur auf Urlauber und Tagestouristen. (siehe Quarantäneverordnung von MV weiter unten im Artikel)

Einkaufsfahrten nach Polen nicht mehr möglich!

Für alle anderen greift die Quarantänepflicht. Das LaGuS-MV in Schwerin wies am Donnerstag darauf hin, dass ALLE Personen, die aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, sich unverzüglich nach ihrer Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben.

Dies betrifft sowohl Menschen, die sich im Rahmen einer mehrtägigen Reise in Polen aufhalten als auch Tagestouristen (DAS sind auch WIR EINHEIMISCHE in der Grenzregion!) , die etwa nur mal "schnell" zum Tanken, Zigaretten holen oder zum Einkaufen nach Polen gefahren sind. Wer aus Polen über MV in sein Heimat Bundesland einreist, muss sich gemäß der dort gültigen Eindämmungsverordnung ebenfalls für 14 Tage in Quarantäne begeben.

Aber die Hauptlast dieser erneuten Trennung trifft vorallem private Kontakte.

Denn es gibt in der Grenzregion viele Deutsche, die in Polen (Swinoujscie, Stettin u.a.) leben und andersherum. Schon im Frühjahr hatten Quarantäneregelungen viele deutsch-polnische Familien, Freundschaften und Partnerschaften sehr stark belastet.

Kontrolliert wird die Quarantänepflicht zwar nur stichprobenartig...ABER es wird kontrolliert und wie die ersten noch unbestätigten Informationen es besagen könnte diesmal auch die Polizei mit integriert werden, so wie es in Polen schon seit Beginn der Pandemie gehandhabt wird.

Die Reisenden sind verpflichtet, sich selbst aktiv beim Gesundheitsamt zu melden und sich daheim zu isolieren.

von bis zu 25.000€ 

ABER es gibt die Möglichkeit die Quarantäne auf 5 Tage zu verkürzen, dass bedarf aber 2 NEGATIV Test Ergebnisse... BITTE lest die Quarantäneverordnung...einfach im nachfolgenden Text auf das rot markierte Wort klicken.
Öffnungszeiten der Abstrich Zentren

Das Abstrich Zentrum des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Standort Pasewalk der Kreisverwaltung, An der Kürassier Kaserne 9, ist von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

Das Abstrich Zentrum der Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmann Straße 8, 17489 Greifswald öffnet von Montag bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr (medizinisches Personal: 9:00 bis 14:00 Uhr) und Sonnabend und Sonntag von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten*
besteht gemäß geltender Quarantäneverordnung eine Absonderungs- und Meldepflicht. Bitte melden Sie sich zur Abstimmung weiterer Schritte (Testpflicht/Quarantäne) bei unserem Bürgertelefon. Übersenden Sie zur Kontaktaufnahme bitte das nachstehende Formular.
Selbstauskunft Reiserückkehrer PDF-Datei:
Nutzer der Corona-Warn-App, die eine Risikowarnung "Erhöhtes Risiko" erhalten haben, sollten ebenfalls beim Bürgertelefon anrufen.
Bitte melden Sie sich beim
                         Bürgertelefon unter 03834 8760-2300
                         E-Mail: corona@kreis-vg.de
                         Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00-16:00 Uhr +++ Mittwoch, Freitag 08:00-12:00 Uhr

Fachdienst Gesundheit
Standort Pasewalk
An der Kürassier Kaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon: 03834 8760-2449

Fachdienst Gesundheit
Standort Anklam
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon: 03834 8760-2421


Fachdienst Gesundheit
Standort Greifswald
Stralsunder Str. 5-6
17489 Greifswald
Telefon: 03834 8760-2401


Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
Zur Zeit gibt es keine Ausnahme für Berufspendler und Schüler... Darüber entscheidet die Landesregierung die kommenden Tage, so lange gilt dieser Auszug aus der Landesverordnung:

(1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 nicht erfasst sind Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf direktem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist hierbei gestattet.

(2) (aufgehoben)

(3) In begründeten Fällen können von Amts wegen oder auf Antrag Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.

(4) Die Absonderung von Personen nach § 1 Absatz 1, welche aus einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 oder aus einem besonders betroffenen Gebiet nach § 1 Absatz 5 einreisen, kann durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden. Dies setzt bei Personen, die aus einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 einreisen voraus, dass das Ergebnis einer bei diesen Personen vorgenommenen ersten molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 negativ ausfällt und dieses erste Testergebnis durch eine durchgeführte erneute Testung nach 5 bis 7 Tagen verifiziert wird. Als Ergebnis einer ersten molekularbiologische Testung kann die Gesundheitsbehörde auch ein Testergebnis anerkennen, das in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist und sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützt und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unterhttps://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist. Bei symptomatischen Personen, die aus einem besonders betroffenen Gebiet nach § 1 Absatz 5 einreisen und sich absondern müssen, kann die Absonderung nach einem negativen Ergebnis einer bei diesen Personen vorgenommenen molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.

(5) Absätze 3 und 4 Satz 1 bis 3 gelten nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auf, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, haben die Personen die zuständige Behörde gemäß § 3 dieser Verordnung hierüber zu informieren.


Klickt das untere Bild an und Ihr erfahrt täglich die Zahlen in der Nachbarwoiwodschaft von MV

Lest auch folgenden Artikel: " Ist sie der PATIENT ZERO für unsere Insel Usedom?"

Solltet Ihr trotzdem nach Polen einreisen müsst Ihr jetzt auch verstärkt mit Kontrollen durch die polnische Polizei rechnen denn die fassen die Bundesentscheidung als Schikane gegen POLEN auf....dem entsprechend sind sie zur Zeit ziemlich gut auf uns zu sprechen.


-----------------------  Ab hier ist es nicht mehr ganz so sachlich und neutral -----------------------

Außerdem gilt landesweit in Polen auch eine Maskenpflicht im Freien...in Geschäften, Tankstellen und Banken gilt nach wie vor MASKENPFLICHT und für die Insel-Tourismus Lobbyisten unter Euch... Eure vom Hausarzt "verschriebene" oder gekaufte Befreiung vorm Maskentragen gilt in Polen NICHT!


* Gleiches gilt für Deutsche Touristen die in Polen Urlaub machen oder für Polen die aus Swinemünde oder Stettin mal kurz nach Deutschland zum einkaufen fahren oder polnische Hoteliers die in Ahlbeck bei der Sparkassenfiliale mal nach ihren Schwarzgeldkonten schauen wollen ob noch alles da ist...letzteres gilt auch für die Schwarzgeldkonten der deutschen Hoteliers und Gastronomen bei Banken in Swinoujscie. Wir stehen in täglichen Kontakt mit den Verantwortlichen in den jeweiligen Gesundheitsämtern. Wir wissen Ihr versteht diesen HINWEIS (sorry DAS konnten wir uns jetzt nicht verkneifen)


Achso und für alle Petzen aber vorallem für die unter Euch die wenn sie schon unbedingt zum tanken rüber müssen... und tatsächlich VERANTWORTUNGSGEFÜHL besitzen, haben wir alle Telefonnummern verlinkt, einfach anklicken und schon werdet Ihr verbunden. Falls besetzt einfach nochmal....probieren. Besser Fragen als nachher hohe Geldstrafen oder gar Anzeigen zu kassieren.


Also unsere Empfehlung, verkneift Euch das rüberfahren es sind zu viele polnische Augen und Handykameras auf Euch gerichtet und die Social Medien sind gerade auch nicht besonders gut auf uns Deutsche zu sprechen, DANK den ganzen Touristen die sich oft genug in Polen daneben genommen haben. Besonders auf die deutschen CORONA- Touristen aus deutschen HOTSPOTS und auf die arroganten Möchtegerns die bei uns offiziell rumjammern weil sie anscheind jaaaaaa soviele "Einbußen" in dieser Saison hatten aber in Polen damit groß rumprotzen:  "So viele Gäste wie dieses Jahr hatten wir noch NIE...Dank diesem Coronaquatsch"  Tatsächlich ist die Insel Usedom brechen VOLL (UND DAS in der Nachsaison...wo sonst NIE was los war) mit Touristen oder sind es doch eher... Coronaflüchtlinge....


Achso das ist dann eine andere Geschichte...bis dahin...bleibt unserer Seite treu...UND BLEIBT GESUND!


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